Stefan Riedl
Kaminkehrermeister
Energieberater (HWK)
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Durch die steigenden Energiepreise werden energieeffiziente Häuser immer interessanter. Gerade beim Kauf bzw. bei Suche nach einem Mietobjekt ist von Bedeutung sich über die energetische Qualität des Gebäudes zu informieren um vor unangenehmen Überraschungen verschont zu bleiben. Der Energieausweis soll mehr Transparenz bei Immobilien schaffen, und verlässliche Aussagen über den Energiebedarf eines Gebäudes liefern. Es ist somit wesentlich leichter zu vergleichen.
Was in der weißen Ware und beim Auto schon seit Jahren eine Pflichtangabe beim Verkauf ist, wurde mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 für Bestandsgebäude in Deutschland seit 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude Energieausweise verpflichtend auszustellen.
Auch für Eigentümer, die eine Modernisierung ihres Gebäudes planen, stellt der Energieausweis eine kostengünstige Erstberatung dar. Er erfasst die wichtigsten Gebäudedaten, liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt, ob eine Sanierung grundsätzlich nötig ist. Auf Grundlage konkreter Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis können weitere ausführliche Energieberatungen aufbauen oder Maßnahmen direkt beauftragt werden.
-Bedarfsorientierter Energieausweis- hierfür muss das komplette Gebäude und die Anlagentechnik gutachterlich aufgenommen werden. Dieser Ausweis hat eine hohe Aussagekraft über den Zustand eines Gebäudes und es können konkrete Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet werden.
-Verbrauchsorientierter Energieausweis- hierfür benötigt man den Energieverbrauch von mind. drei aufeinander folgenden Jahren, die zu beheizende Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik.
-Bedarfsorientierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
-Verbrauchsorientierter Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.